Kostenübernahme

Als Privatpraxis rechne ich die entstehenden Kosten mit Ihnen direkt ab. Hierbei richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Gemäß der entsprechenden Ziffer für Verhaltenstherapie (870) entspricht das Honorar für eine Sitzung á 50 Minuten je nach zugrundeliegendem GOP-Faktor zwischen 126,78€ und 153,00 € pro Sitzung.

 

Selbstzahler*innen

Sie können jederzeit gerne als Selbstzahler*in therapeutische Sitzungen vereinbaren. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Das Honorar berechnet sich nach der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und wird Ihnen dann direkt in Rechnung gestellt.


Private Krankenkasse

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen sind nicht einheitlich geregelt. Entsprechend ihres individuellen Vertrages werden eine bestimmte Anzahl von Sitzungen unter bestimmten Antrags-Voraussetzungen übernommen. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Vertrag oder erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten.


Soldat*innen

Sollte ein Truppenarzt Ihnen eine Überweisung und den Sanitätsvordruck (San/bw/0218) ausstellen, können die Kosten durch die Bundeswehr übernommen werden. Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen zum Erstgespräch mit.

 

Coaching

Im Falle eines Coachings übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kostenerstattung. Die Rechnung kann teilweise im beruflichen Kontext steuerlich abgesetzt werden.

 

Beihilfe

Für eine beihilfeberechtigte Person übernimmt die Beihilfestelle nach vorheriger Beantragung und Bewilligung einen Prozentsatz des Honorars für eine Therapie. Den Ausgleich übernimmt dann entsprechend Ihres Vertrages die private Krankenversicherung. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.

 

Gesetzliche Krankenkassen / Ersatzkassen

Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Therapie in einer Privatpraxis leider in der Regel nicht. Aufgrund der langen Wartezeiten wurde allerdings das System des Kostenerstattungsverfahrens etabliert. In diesem Rahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Bewilligung. Diese hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu berate ich Sie gerne. Da die Kosten oft nicht vollständig übernommen werden, kann eine Eigenbeteiligung notwendig sein.


Berufsgenossenschaften & Fonds

Sollte ein Wege- oder Arbeitsunfall vorliegen und anerkannt sein, können die Kosten über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernommen werden.

Andere Fonds, wie zum Beispiel das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) können bei bestehender Indikation Kosten übernehmen. Bitte prüfen Sie dies im Vorfeld.